Formen der Pflege
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Die Kurzzeitpflege ist als vorübergehende vollstationäre Ganztagsbetreuung pflegebedürftiger Menschen zu sehen.
Wenn Sie zur Kurzzeitpflege zu uns kommen, können Sie die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen wie in der Dauerpflege. Sie sind dann nur für eine bestimmte Zeit Gast in unserem Haus.
Die Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn
- nach einem Krankenhausaufenthalt die häusliche Pflege noch nicht gewährleistet ist
- der gewünschte Platz im Pflegeheim noch nicht zur Verfügung steht
- in der Wohnung von Pflegebedürftigen noch Umbaumaßnahmen erforderlich sind
- vorübergehend die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder unzureichend ist, zum Beispiel wegen kurzfristiger erheblicher Zunahme der Pflegebedüftigkeit.
Verhinderungspflege
Sind die pflegenden Angehörigen oder sonstige Pflegepersonen verhindert, z.B. wegen Krankheit oder Urlaub, kann der Pflegebedürftige in dieser Zeit in unserem Pflegeheim aufgenommen werden.
Dauerpflege
Sollte es pflegebedürftigen Menschen nicht mehr möglich sein aufgrund einer dauerhaften Erkrankung oder Behinderung zuhause oder in einer betreuten Seniorenwohnung leben zu können, finden sie im Maria-Anna-Hospital ein neues Zuhause.
Wir legen besonderen Wert auf eine ganzheitliche Pflege und Betreuung unserer Pflegebedürftigen unter Achtung der Würde des älteren Menschen basierend auf dem christlichen Menschenbild.
Wir legen besonderen Wert auf eine ganzheitliche Pflege und Betreuung unserer Pflegebedürftigen unter Achtung der Würde des älteren Menschen basierend auf dem christlichen Menschenbild.


