Leistungen
1. Die Kosten für den Aufenthalt in unserer Kurzzeit- bzw. Dauerpflege betragen täglich in der
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Pflegestufe G |
24,71 € |
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Pflegestufe 1 |
45,39 € |
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Pflegestufe 2 |
60,23 € |
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Pflegestufe 3 |
75,10 € |
Die Kosten für den Aufenthalt in unserer Tagespflege betragen täglich in der
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Pflegestufe G |
25,56 € |
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Pflegestufe 1 |
29,86 € |
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Pflegestufe 2 |
35,79 € |
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Pflegestufe 3 |
41,72 € |
2. Das Entgelt für Verpflegung, Unterkunft und hauswirtschaftlichen Bedarf beträgt
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täglich |
15,01 € |
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in unserer Tagespflege täglich |
13,80 € |
3. Die Investitionsfolgekosten (Abschreibungen, Darlehnszinsen, Instandhaltung) betragen
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in der Dauerpflege täglich |
10,22 € |
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in der Kurzzeitpflege täglich |
10,22 € |
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in der Tagespflege täglich |
3,00 € |
Die Summe der Positionen 1, 2 und 3 ergeben den täglich zu entrichtenden Pflegesatz.
Zuschüsse bzw. Hilfen für die Finanzierung des Heimaufenthaltes
Bei der Antragstellung für "Hilfe zur Pflege" (Sozialhilfe) sind wir Ihnen gerne behilflich.
Unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Heimbewohnerin oder des Heimbewohners, werden bei der Kurzzeitpflege die Investitionsfolgekosten vom jeweiligen Landkreis übernommen und unmittelbar mit dem Heim abgerechnet.
Dies gilt allerdings nicht für Bewohnerinnen und Bewohner mit der Pflegestufe G.
Sollten Sie noch Fragen zu diesem Themenkomplex und/oder zu unserem Leistungskatalog haben, dann besuchen Sie uns oder rufen Sie einfach an.
Unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Heimbewohnerin oder des Heimbewohners, werden bei der Kurzzeitpflege die Investitionsfolgekosten vom jeweiligen Landkreis übernommen und unmittelbar mit dem Heim abgerechnet.
Dies gilt allerdings nicht für Bewohnerinnen und Bewohner mit der Pflegestufe G.
Sollten Sie noch Fragen zu diesem Themenkomplex und/oder zu unserem Leistungskatalog haben, dann besuchen Sie uns oder rufen Sie einfach an.
Ihr Ansprechpartner ist
unsere Heimleiterin: Frau Annegret Knue
Tel.: 05904 / 959-0
Tel.: 05904 / 959-0


